Impfungen sind wichtig, damit Babys, Kinder und Jugendliche frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen können. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt.
Wir sind eine Impfpraxis und impfen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) (Impfempfehlung aktuell 2024)
Impfpflicht
In Deutschland besteht für die Masernimpfung eine Impfpflicht, demnach sollen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die KITA/den Kindergarten/ Betreuung Tagesmutter die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen (Masernschutzgesetz), andernfalls können sie nicht aufgenommen werden.
Impfungen gegen Masern schützen gegen eine hochansteckende Viruserkrankung, die mit zum Teil schweren Komplikationen einhergehen kann. Die Infektion führt zu einer Schwächung des Immunsystems, die über Monate bis möglicherweise Jahre anfällig für weitere Infektionen macht.
Masern-Erkrankungen sind in Deutschland aufgrund der seit über 40 Jahren durchgeführten Impfungen zurückgegangen. Es werden jedoch in manchen Jahren immer noch hohe Fallzahlen und damit einhergehende Komplikationen und Todesfälle beobachtet.
Mit der Impfung schützt also der Geimpfte nicht nur sich selbst, sondern trägt auch zu einem Gemeinschaftsschutz bei, so dass andere, Ungeschützte, nicht erkranken können.
Auch für unsere Patienten besteht, falls Sie weiter in unserer Praxis betreut werden wollen ab dem 1. Geburtstag eine Impfpflicht für Masern, da es einen Einzelimpfstoff für Masern nicht gibt, beinhaltet die Impfung auch Mumps und Röteln. Wir müssen, genau wie die KITAs etc. andere Kinder schützen, das gilt besonders für unsere noch kleinen, ungeimpften Säuglinge.
Meningokokken B Impfung:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) mit dem Protein-basierten Vierkomponenten-Impfstoff 4CMenB (Bexsero). Die Impfung soll bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden (Info)
Seit 15.10. 2024 wird für die Versicherten der AOK Baden-Württemberg und aller BKK-Versicherten sowohl der Impfstoff als auch die Impfung, wie bei allen anderen Impfungen auch, über die Versichertenkarte abgerechnet. Für die Versicherten der Ersatzkassen (DAK, TK, IKK, KKH, Barmer usw.) wird der Impfstoff von der Praxis gestellt, die Impfung muss, bei weiter fehlender Abrechnungsmöglichkeit über die Versichertenkarte, in der Praxis bar bezahlt werden.
RSV (Respiratorischen Synzytial-Virus) -Immunisierung
Was ist RSV?
Das RSV ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege in jedem Lebensalter und einer der bedeutendsten Erreger von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, insbesondere Frühgeborenen und Kleinkindern. Bei diesen ist eine RSV-Infektion die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege und von damit verbundenen schweren Krankheitsverläufen mit Krankenhauseinweisungen. Innerhalb des 1. Lebensjahres haben 50–70% und bis zum Ende des 2. Lebensjahres nahezu alle Kinder mindestens eine RSV-Infektion durchgemacht. Eine langfristige Immunität besteht nicht.
Wie können Sie Ihr Neugeborenes/Säugling schützen?
Die Übertragung erfolgt in erster Linie durch Tröpfcheninfektion von einer infektiösen Person auf eine Kontaktperson, eine gänzliche Vermeidung von RSV-Infektionen im Alltag ist schwierig, da auch Menschen ohne Krankheitssymptome die Infektion übertragen können.
Gemäß den aktuellen Empfehlungen der STIKO sollen nun alle Säuglinge, die in der Zeit von April bis September 2024 geboren wurden, vor der RSV-Saison (in der Regel sind das die Monate von Oktober bis März) einmal gegen das RSV-Virus immunisiert werden. Kinder, die innerhalb der Zeit geboren werden, sollen die Impfung ebenfalls frühzeitig – im besten Fall innerhalb der ersten 10 Lebenstage erhalten. Es handelt sich dabei um eine Immunisierung mit einem Antikörper. Es wird kein dauerhafter Schutz gebildet, da es sich nicht um eine Impfung handelt, sondern um eine gezielte Antikörpergabe gegen das Virus. Nirsevimab, Handelsname „BeyfortusR“ wirkt sofort, und bietet einen Schutz über etwa 5-6 Monate.
Mögliche Nebenwirkungen:
Nach der Immunisierung mit Nirsevimab kann es innerhalb von 7 Tagen gelegentlich zu Schwellung, Verhärtung oder Schmerzen an der Injektionsstelle (0,3% der Kinder) kommen, oder die Säuglinge bekommen Fieber (0,3% der Kinder). 0,7% der Säuglinge zeigen innerhalb von 14 Tagen einen Hautausschlag, alle genannten Reaktionen sind vorübergehend und klingen rasch und folgenlos wieder ab.
Wie wird die Immunisierung durchgeführt?
Bitte vereinbaren Sie, wenn Sie die Immunisierung für Ihr Kind wünschen, frühzeitig einen Termin in Ihrer Kinder-und Jugendarztpraxis. In den Geburtskliniken kann diese derzeit nicht angeboten werden. Vorher müssen Sie sich ein Rezept in der Praxis abholen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Impfstoff (ca.450€) und die Immunisierung. Voraussetzung für die Rezeptausstellung ist der Nachweis der Versicherung in Form der elektronischen Gesundheitskarte oder eines Versicherungsnachweises der gewählten Krankenkasse. BeyfortusR ist zurzeit nicht uneingeschränkt lieferbar. Sie werden von unserer Apotheke informiert.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylaxe/
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV-Prophylaxe/FAQ_Liste_gesamt.html