Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Patienteneltern,

Ihre Tochter / Ihr Sohn benötigt vor dem Beginn eines Beschäftigungs-verhältnisses die Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung.

Die Kosten für diese Untersuchung (Anamneseerhebung; körperliche Untersuchung; Sehtest nah und fern, Hörtest; Urinuntersuchung) und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand (10 Seiten) trägt gemäß § 32, 33 und 34 des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Land Baden-Württemberg. Für die Familie der/des Jugendlichen sollen dabei keine Kosten entstehen.

Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der keine Ärztin und kein Arzt verpflichtet ist, verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das – 1976 (!) festgelegte – und  seitdem nicht mehr angepasste Honorar in Höhe von 23,50 €, das uns das Land Baden-Württemberg dafür bezahlt. Daher sind wir nicht mehr bereit, diese Untersuchung zu der Kostenerstattung des Landes BW durchzuführen.

Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die dazu bereit sind, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung zum angebotenen Honorar und somit kostenfrei für die Familie der/des Jugendlichen durchzuführen. Wenn Sie eine solche Praxis aufsuchen möchten, ist dies natürlich möglich. 

Falls Ihr/e Jugendliche/r bzw. Sie, liebe Eltern, trotzdem ausdrücklich die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in unserer Praxis wünschen, müssen wir diese Ihnen in Rechnung stellen. Es kommen voraussichtlich folgende Kosten auf Sie zu:

GOÄ Position 32  (3,5facher Steigerungssatz im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung, wegen des hohen Aufwandes, der mit der Untersuchung verbunden ist):

            81,60 €.

Dafür gilt eine gesonderte Honorarvereinbarung, die vor Aufnahme der Untersuchung zwischen Ihnen als Eltern und uns abzuschließen ist.


Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen diese Kosten nicht erstattet werden.

Ihr Praxisteam