Aktuelles + FAQ

Seit Jahren ist der Landkreis Biberach Schlusslicht im Versorgungsgrad mit Kinder-und Jugendärzten. Für die Behandlung und Versorgung von ca. 38.000 Kinder zwischen 0 und 18 Jahren sind 10 Kinder-und Jugendärzte verantwortlich, das entspricht einem Versorgungsgrad von 77,6% (zum Vergleich: Ulm 127%, Ravensburg 137%; Alb-Donau-Kreis 109%; und die 72 Hausärzte in Biberach haben einen Versorgungsgrad von 106%)

Trotzdem nehmen wir weiterhin Neugeborene aus Biberach und Umgebung und nach Biberach zugezogene Kinder in unsere Praxis auf.

Erschwerend kommt noch der Personalmangel im Bereich  der Medizinischen Fachangestellten hinzu, sodass wir, besonders in Infektzeiten nicht alle Terminwünsche sofort und für Sie passend erfüllen können. Sie finden Hilfestellungen und Informationen zu bestimmten Erkrankungen auch hier auf unserer Homepage. Bitte lesen Sie auch selber nach, Beratungen am Telefon können wir nur eingeschränkt leisten!

Wir müssen unsere telefonische Erreichbarkeit reduzieren (bisher waren wir von 8:00Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstags bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar), und auch bestimmte Zusatzleistungen (wie z.B. Sportuntersuchungen) können wir aus Termingründen nicht mehr anbieten. Bitte machen Sie rechtzeitg (2-3 Monate vor dem Geburtstag) für die Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes einen Termin aus, da der Gesetzgeber für diese einen Zeitraum vorgegeben hat. Den Zeitrahmen finden Sie auf dem „gelben Heft“ Ihres Kindes. Wir vergeben keine Termine online, bitte sehen Sie von Emailanfragen zu Terminen ab, gerne können Sie aber Termine per Mail absagen, wenn sie am Telefon nicht durchkommen!

Für Notfälle sind wir innerhalb unserer Praxisöffnungszeiten über eine Notfallnummer, die Ihnen auf dem Anrufbeantworter genannt wird, erreichbar.

Bitte haben Sie dafür Verständnis!

Herzlichen Dank

Das Praxisteam

Fieberhafte Infekte der oberen Luftwege, Magendarminfekte, Bindehautentzündungen, Hautausschläge haben bei Klein-und Schulkindern regelmäßig „Saison“.  Wenn Sie es sich zutrauen, mit der Erkrankung Ihres Kindes selber umzugehen, und nur eine sogenannte Kinder AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Betreuung des erkrankten Kindes zu Hause) benötigen, stellen wir Ihnen gerne diese Bescheinigung aus. Wenn Sie sich doch große Sorgen machen, vereinbaren Sie einen Termin. Besonders Montag morgen sind unsere Telefonleitungen überlastet. Bitte haben Sie Geduld, Email-Anfragen für Termine können wir nicht vergeben,  oder Fragen online beantworten und wir legen auch nicht den Hörer neben das Telefon, sondern bemühen uns, alle Terminwünsche zu ermöglichen. Wenn Sie Termine absagen möchten und telefonisch nicht durchkommen, können Sie dies gerne per Email machen.

allgemeine Information

 

• Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, ohne Termin müssen wir Sie (außer in Notfällen) leider bitten, die Praxis zu verlassen und sich zu einem vereinbarten Termin wieder vorzustellen.
• Kommen Sie bitte pünktlich zu dem Ihnen genannten Zeitpunkt, nicht früher und nicht später (notfalls melden Sie sich telefonisch, wenn Sie sich verspäten)
• Bitte nur eine Begleitperson pro Kind und, wenn möglich, keine Geschwisterkinder mitbringen. Wenn es Ihnen z.B. aus Verständigungsproblemen oder gesundheitlichen Problemen (z.B. nach Entbindung) nicht möglich ist, allein mit Ihrem Kind zu kommen, sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung!
• In der gesamten Praxis besteht weiterhin bis zum 7.4.2023 Maskenpflicht (FFP2), Eltern mit Befreiung von der Maskenpflicht können unsere Praxis nicht betreten.
• Benutzen Sie bitte auch die Händedesinfektionsspender, die wir in der Praxis aufgestellt haben.
• Achten Sie weiterhin auf allgemeine Hygienemaßnahmen (mehrmals täglich die Hände über 30 Sekunden mit Seife waschen, in die Ellenbeuge husten oder niesen), Abstand an der Anmeldung, etc.

Im folgenden haben wir ein paar Tipps und Erklärungen zu den verschiedenen Erkrankungen:

 

Fieber:

Das Auftreten von Fieber ist einer der häufigsten Gründe für einen Arztbesuch.

Obwohl kindliches Fieber in den meisten Fällen ungefährlich ist, sind viele Eltern im Umgang mit Fieber verunsichert und ängstlich.

Kinder entwickeln deutlich häufiger Fieber als Erwachsene. Schon bei harmlosen Infekten erhöht sich bei ihnen die Körpertemperatur. Aber auch eine vermehrt körperliche Aktivität, wie sie typisch für Kinder ist, erhöht die Temperatur. Fieber im Rahmen von Erkrankungen ist keine Krankheit, sondern eine Schutzreaktion des Körpers. Die Temperaturerhöhung bewirkt, dass der Körper seine Abwehrkräfte mobilisiert und gegen die verschiedensten Krankheitserreger aus eigener Kraft vorgeht. Viren und Bakterien können sich bei Fieber nämlich schlechter vermehren als bei normaler Körpertemperatur. Wenn ein Kind fiebert, so hilft es sich quasi erst einmal selbst.

Ab 38,5° Celsius spricht man von Fieber, über 39,5° Celsius hat das Kind hohes Fieber.

Wann sollte Kontakt mit dem Kinder- und Jugendarzt aufgenommen werden?
  • bei einem Kind, das jünger als drei Monate ist, sollten Eltern bereits ab einer Körpertemperatur von über 38°C den Kinder- und Jugendarzt aufsuchen.
  • bei Fieber, das  schon länger als 72h Tage anhält
  • wenn das Kind keine Flüssigkeit oder Nahrung mehr annimmt
  • wenn weitere Krankheitszeichen wie Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Hautausschlag usw. hinzukommen
  • wenn zum ersten Mal  ein Fieberkrampf auftritt
  • trotz wirksamer fiebersenkender Maßnahmen das Kind weiterhin deutlich beeinträchtigt ist

Die FeverApp www.feverapp.de/app  hilft Ihnen – und Sie helfen der Forschung! Die FeverApp ist Ihr Tagebuch zur Dokumentation von akuten Infektionskrankheiten, Medikamenteneinnahmen, Symptomen, Impfstoffen und vielem mehr für sich und Ihre Familie. In einer Infothek erhalten Sie zudem auf aktuellen Leitlinien basierende Aufklärung über Fieber und fieberhafte Erkrankungen. Benutzen Sie den Medikamentenscanner innerhalb der App, um Medikamente zu Ihrer Liste hinzuzufügen und um die Einnahmedosierung und Zeit zu beachten.

Was sollte man bei Fieber tun?

Hat das Kind Fieber, sollte man regelmäßig (3-mal täglich) die Temperatur messen  (und zwar am sichersten rektal).  Bei einer leicht erhöhten Temperatur bedarf es noch keiner fiebersenkenden Maßnahmen. Erst ab einer Körpertemperatur von 39°  Celsius kann an fiebersenkende Maßnahmen gedacht werden, wenn gleichzeitig der Allgemeinzustand reduziert ist.

Einfache Maßnahmen sind:

  • Wadenwickel
  • feuchter, lauwarmer Waschlappen auf die Stirn
  • viel trinken, damit der Körper nicht austrocknet
  • Bettwäsche, Handtücher etc. häufig wechseln

Fiebersenkende Medikamente sind

  • Paracetamol (meist in Form von Zäpfchen, auch als Saft).
  • Ibuprofen (meist als Saft, aber auch als Zäpfchen verabreichbar).

Diese Medikamente bekommen Sie rezeptfrei in der Apotheke.

 

Bindehautentzündung:

Eine Bindehautentzündung kann viele verschiedene Ursachen haben. Meist handelt es sich um eine durch Viren verursachte Krankheit, welche häufig im Zusammenhang mit Infekten der oberen Luftwege auftritt. Eine allergische Bindehautentzündung kann durch Pollen oder andere Allergene verursacht werden.

Die Keime wurden meist aus der Nase des betroffenen Kindes, seltener ausgehend von anderen Kindern, ins eigene Auge geschmiert oder sind innerlich in den Tränenwegen aufgestiegen. Daher ist eine Bindehautentzündung keinesfalls ansteckender als ein Schnupfen, wie er in der Kita regelmäßig vorkommt und –richtigerweise- auch toleriert wird. Nur wenn jede Stunde eitriges Sekrete aus den Augen läuft, sollte die Bindehautentzündung mit antibiotischen Augentropfen behandelt werden.

Ansonsten:

  • Gegen Jucken und Brennen hilft es, einen nassen Waschlappen auf die Augen zu legen.
  • Verklebte Lider und Wimpern mehrmals am Tag reinigen: Dazu ein sauberes Tuch oder einen Tupfer in lauwarmes Wasser tauchen und die Augen damit vorsichtig von aussen nach innen säubern.
  • Pflanzliche Tropfen mit Augentrost (Euphrasia: rezeptfrei in der Apotheke). Sie lindern den Juckreiz und versorgen die Augen mit Feuchtigkeit.
  • abschwellende Nasentropfen/Spray, damit das Sekret leichter abfließen kann.

Magen-Darm-Infekte mit Erbrechen und Durchfall:

Beim Magen-Darm-Infekt (Gastroenteritis) handelt es sich um eine Entzündung der Magen- und/oder Darmschleimhaut. Diese Entzündung wird von einer Vielzahl an Erregern hervorgerufen, allen voran Viren (Rota-, Adeno- oder Norovirus). Aber auch Bakterien wie Salmonellen, Escherichia coli oder Yersinien sind Verursacher von Magen-Darm-Infekten.

Neben starken Bauchschmerzen sind ausgeprägtes Erbrechen und Durchfall mit häufigen, dünnen Stühlen typisch für einen Magen-Darm-Infekt. Dabei müssen die beiden letzteren Symptome nicht unbedingt gleichzeitig auftreten. Gerade bei bakteriellen Infekten kann es auch zu Fieber kommen. Zusätzlich fühlen sich Kinder schlapp, erschöpft und müde.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind ausreichend trinkt !
Am besten eignen sich stilles Wasser oder gesüßter Tee (Traubenzucker) Fruchtsäfte sollten vermieden werden, da sie den MagenDarmTrakt Ihres Kindes reizen und so zu Erbrechen führen können.
Gestillte Säuglinge sollten weiter gestillt werden. In den Stillpausen
kann zusätzlich Tee oder GlucoseElektrolytLösung gefüttert werden. Bei anhaltendem Erbrechen muss die Flüssigkeit unter Umständen löffelweise zugeführt werden.

Bei einer MagenDarmInfektion verträgt Ihr Kind fett und eiweißreiche Nahrung schlecht. Sie sollten deshalb darauf achten, dass Ihr Kind Schonkost erhält. Sollte es Ihrem Kind im weiteren Verlauf besser gehen (kein Erbrechen mehr, Stuhl kommt weniger häufig und wird fester), dann können Sie die Schonkost vorsichtig auf die übliche Ernährung umstellen. Bei Säuglingen ist keine Schonkost vorgesehen, diese bekommen ihre normale Nahrung weiter.
Bei länger dauerndem Durchfall (> 1 Woche) sollten bei der Ernährung Milchzucker und Fruchtzucker weggelassen werden, da die entsprechenden Verdauungsenzyme oft noch fehlen.
Wann sollten Sie Ihr Kind bei uns vorstellen ?
Wenn Ihr Kind nicht trinken will (Säuglinge > 8h, Kleinkinder > 1Tag, Schulkinder> 23 Tage)
Wenn Ihr Kind dauerhaft oder anhaltend erbricht und keine Flüssigkeit mehr behalten kann.
Wenn Blut im Stuhl sein sollte
Wenn sich der Allgemeinzustand verschlechtert (Schläfrigkeit, wenig Reaktion, Fantasieren, hohes Fieber)

Kleinkinder und ältere Kinder:
Karotten (ohne Fett gekocht), Gemüse (Broccoli, Blumenkohl ohne Fett gekocht),Gestampfte Kartoffeln, Kartoffelpüree (ohne Butter oder Milch)
Zwieback, Brezeln, Salzstangen, Geriebener Apfel (mit Schale), geschlagene Banane, Naturjoghurt (fettarm), probiotische Joghurtkulturen (z.B. Actimel, Activia…)
Folgende Lebensmittel bitte vermeiden:
Hülsenfrüchte (Bohnen, Erbsen, Linsen etc.),Wurst, Käse,Milch/Kakao
Säfte,Süßigkeiten,Chips/Erdnussflips,Obst (Pfirsiche, Mandarinen, Orangen, Kirschenetc.), Pommes Frites, Hamburger, Döner etc.

Husten:

Husten ist ein Reinigungsreflex, er dient der Reinigung der Atemwege. So wie das Niesen die Nase von Fremdkörpern oder Sekret befreit, reinigt Husten die unteren Atemwege. Hierbei gibt es blubbernden, trockenen, feuchten, bellenden, rasselnden, krachenden, brodelnden, usw. Husten. Es gibt banalen und gefährlichen Husten.

In den allermeisten Fällen ist bei Kindern Husten ein  Zeichen einer einfachen Krankheit im Bereich der Atemwege. Dabei muss Husten nicht zwangsläufig aus den Bronchien oder der Lunge stammen; meist sogar kommt er „von oben“! Husten von oben heißt, dass Schleim aus den oberen Atemwegen (Nase und Rachenraum) in den Eingang zu den tieferen Atemwegen (den Kehlkopf)  tropft und von dort weggehustet werden muss. Beim Erwachsenen liegt die Luftröhre viel weiter vorn als beim kleinen Kind (sichtbar am „Adamsapfel“ des Mannes); wenn er die „Nase voll“ hat, fließt der Schleim in die Speiseröhre, er schluckt dann einfach das Sekret. Bei Kindern hingegen liegt die Luftröhre weiter hinten, das bewirkt, dass der Schleim dorthin tropft. Es kann also Husten ein einfacher „Abtropf-Effekt“ bei Schnupfen sein! Gerade dieser Husten darf aber (so lästig er auch ist) nicht gestillt werden, da er dafür sorgt, dass der Schleim nicht in die unteren Atemwege kommt.

Husten am Tag kann ein Zeichen einer Bronchitis darstellen (eines „Schnupfens“ der Bronchien). Auch dieser Husten darf nicht gestillt werden, sonst bleibt Schleim in den Bronchien liegen, der ist dann ein idealer Nährboden für Bakterien, also die Grundlage für eine Lungenentzündung! Manchmal ist in dieser Situation  eine Schleimlösung notwendig, die dann sogar zu mehr Husten führen kann (damit der „Dreck“ herauskommt)!

 

Wenn also eine Hustenstillung nicht sinnvoll ist, wie können Sie als Eltern dennoch Ihrem Kind helfen?

  • Das Kind viel trinken lassen, dabei ist Tee mit Honig (Honig erst nach dem 1. Geburtstag!) nachweislich jedem „Schleimlöser“ überlegen,
  • viel Spazierengehen in frischer (auch kühler!) Luft,
  • lokale Gabe einer Kochsalzlösung,
  • die Luft anfeuchten, abendliche Hochlagerung,
  • physikalische Maßnahmen (lockeres Abklopfen des Brustkorbs),
  • für saubere Luft in der Wohnung und kühle Luft (Schlaftemperatur 16-18 Grad) in den Schlafräumen sorgen und –nicht zuletzt-
  • Geduld haben (ein einzelner, einfacher Infekt braucht in der Regel sieben bis 10Tage, um auszuheilen, einzelen Hustenepisoden können aber noch bis zu 3 Wochen auftreten).

 

Die gern gegebenen ätherischen Öle (z.B. Babix, Stas mild, Pinimenthol etc.) reizen häufig die Haut (Ausschlag), aber genauso auch die Bronchial-Schleimhaut (Verstärkung einer bronchialen Überreaktion, damit kommt es zu einer Verschlechterung einer eigentlich einfachen Krankheit).

Im Kleinkindesalter bestehen allerdings häufig sogenannte Infektketten, bei denen sich ein Atemwegsinfekt an den anderen reiht. Das wirkt  manchmal für Sie, als sei ihr Kind gar nicht richtig gesund gewesen; wenn Sie aber die letzten Wochen kritisch betrachten, gab es doch immer wieder Situationen, in denen Sie sich sagten: „na, endlich ist es vorbei…“, und ganz kurz darauf ging es wieder los. Dies ist ein normaler  (allerdings nicht schöner!) Vorgang, bei dem sich das Abwehrsystem schult. So sind zwölf Infekte im Jahr normal; da sie vorwiegend in den sechs Monaten von Oktober bis  April auftreten, sind in dieser Zeit alle zwei Wochen eine neue Ansteckung nichts  Seltenes.

Sie sollten  das Kind zur Untersuchung vorstellen, wenn

  • Husten mit Luftnot verbunden ist,
  • Nebengeräusche beim Ein- oder Ausatmen von Ihnen wahrnehmbar sind,
  • anhaltendes Fieber (>38,5 C, länger als 3 Tage und bitte rektal (im Popo) messen!!!!) besteht und/oder
  • eine beschleunigte Atmung

Hier nun drei Rezepte, die Sie sich jederzeit selbst herstellen können; mit diesen Maßnahmen können Sie subjektive Beschwerden Ihres Kindes gut lindern; die Krankheit können Sie dadurch selbstverständlich nicht beseitigen, das muss der kleine Patient mit seinem Abwehrsystem selbst tun.

Zwiebelsud: Eine große Zwiebel schälen und würfeln, mit 100 ml Wasser und 100 g Kandiszucker bei schwacher bis mittlerer Hitze zu einem Sirup kochen. Durchsieben und im geschlossenen Marmeladenglas aufbewahren. Dosis: Bei Bedarf mehrfach täglich einen Teelöffel.

Einfacher herzustellen ist ein Zwiebelsaft: Eine große Zwiebel nach Schälen und Würfeln in ein Marmeladenglas füllen, zwei Esslöffel Kochzucker dazugeben, Glas verschließen und gut schütteln. Nach einer Ruhe von zwei Stunden hat sich süßer Zwiebelsaft gebildet. Dosis: Bei Bedarf mehrfach täglich einen bis zwei Esslöffel.

Schwarzer Rettich Saft (Rezept)

Hypertone (2,5%ige) Kochsalzlösung: Einen Teelöffel normales Haushalts-Kochsalz in 200 ml Wasser kurz aufkochen lassen, bis es sich ganz gelöst hat, diese Lösung in ein ausgekochtes Pipettenfläschen (ein altes Nasentropfen-Fläschen) geben (Rest in einem geeigneten Gefäß aufbewahren). Dosis: bis zu 3 x täglich zwei Tropfen in jedes Nasenloch geben. Man kann die Lösung im Fläschen benutzen, bis darin Kristalle zu sehen sind, dann verwirft man die Lösung und füllt aus dem Vorrat nach.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen Medikamente, welche Sie ohne vorherige Rücksprache mit uns in der Apotheke selbst gekauft haben, gemäß §8 der Arzneimittelrichtlinien grundsätzlich nicht nachrezeptieren können, auch wenn Ihnen Ihre Krankenkasse, der Apotheker oder die Apothekerin etwas anderes erzählt haben.

„Eine Verordnung von Arzneimitteln ist – von Ausnahmefällen abgesehen – nur zulässig, wenn sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt von dem Zustand der oder des Versicherten überzeugt hat oder wenn ihnen der Zustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist“.

Medikamente, welche Sie prophylaktisch für eine Urlaubsreise mitnehmen wollen, müssen in der Regel ebenfalls selbst gekauft werden. Eine Ausnahme stellen hier Medikamente bei bestimmten chronischen Erkrankungen dar.

Auch bei chronisch kranken Kindern mit sogenannten „Dauermedikamenten“ sind wir verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit der Medikamente zu überprüfen.

Die Osteopathie gilt in Deutschland als ein Diagnostik- und Therapiekonzept der Alternativmedizin, Komplementärmedizin oder auch Paramedizin, deren Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit nicht den medizinischen Leitlinien und Erkenntnissen entspricht.

In Deutschland sind wesentliche Bedingungen im Gesundheitswesen gesetzlich festgelegt. So darf z.B. jemand, der untersucht, nicht an der Behandlung verdienen. Ob z.B. Logopädie/Ergotherapie/Krankengymnastik durchgeführt werden muss, entscheidet ein Arzt, der dann durch eine Verordnung (diese existiert nur im Kassensystem) Logopädin, Ergotherapeut oder Physiotherapeut beauftragt zu therapieren.
Ob eine Leistung von der Krankenkasse bezahlt wird, das entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Die Krankenkassen müssen die Kosten für Leistungen übernehmen, die der G-BA definiert hat; sie dürfen aber auch Leistungen bezahlen, die nicht vom G-BA festgelegt wurden.
Seit 2011 erstatten Krankenkassen die Osteopathie (Krankenkassen – OSTEOKOMPASS.de) allerdings waren die Kassen gegen die Aufnahme der Osteopathie in den allgemeinen Leistungskatalog, der sie verpflichten würde, die Leistung in jedem Fall zu übernehmen. Somit fehlt eine „Verordnung“ oder ein vorgefertigtes Rezept, wie Sie es z.B. von der Logopädie, oder der Ergotherapie oder Physiotherapie kennen. Ob die Osteopathie sinnvoll ist, entscheidet der Osteopath, an dieser Entscheidung verdient er und an der Behandlung im Anschluss auch.

Wissenschaftlich nachgewiesen ist die Wirksamkeit der Osteopathie nicht. (Stellungnahme Kinderheilkunde). Und  leider haben es die Krankenkassen auch versäumt, in den letzten 10 Jahren die Osteopathieverordnungen wissenschaftlich zu begleiten und eine Wirksamkeit nachzuweisen.

Die Krankenkassen haben für sich das Problem  der möglichen Kostenexplosion gelöst, indem sie eine formlose Bescheinigung vom Arzt fordern, der damit die Behandlung „veranlassen“ soll. Der Arzt soll damit bescheinigen, dass die osteopathische Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern…. Trotz der fehlenden klaren Belege für die Notwendigkeit dieser Maßnahme sollen wir als Ärzte Osteopathie „verordnen“ oder eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausstellen, dies oft lange nach der Behandlung beim Osteopathen.

Dies ist für die Krankenkasse eine sehr elegante Lösung, denn damit haben sie uns und unseren Kollegen  und Kolleginnen einen unguten „Schwarzen Peter“ zugeschoben, so nach dem Motto „Wir würden Ihnen ja gerne die Therapie bezahlen, aber Ihr Arzt hat Ihnen leider keine Verordnung ausgestellt“.

Wir haben uns nun in unserer Gemeinschaftspraxis entschieden, dass wir keine Überweisungen, Rezepte oder – formal ja gar nicht existierende – Osteopathieverordnungen ausstellen, auch nicht für Privatpatienten. Auch die oft von den Osteopathen und den Krankenkassen verlangte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ stellen wir nicht mehr aus.

Bei einem Rezept oder ähnlichem übernehmen wir die juristische und wirtschaftliche Verantwortung! Wenn Sie sich als Eltern entscheiden mit Ihrem Kind einen Osteopathen aufzusuchen, dann tun Sie das auf eigenen Wunsch und nicht auf unser Anraten hin, damit stehen erst einmal Sie für die nicht unerheblichen Kosten gerade. Wenn die Krankenkassen sich bereit erklären, dies zu bezahlen, ist das natürlich schön für Sie. Das ist aber eine Angelegenheit zwischen Ihnen, dem Osteopathen und der Krankenkasse.

Allerdings haben gerade fast alle Kassen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und es werden weiterhin Defizite in den gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sein. Dass trotzdem weiterhin Versichertengelder für die wissenschaftlich nicht belegte Osteopathie verwendet werden und dass dafür noch geworben wird, ist für uns nicht nachzuvollziehen, zumal Basispflegeprodukte bei schwerer Neuodermitis, logopädische Therapie bei Lese-Rechtschreibstörung, die Meningokokken B Impfung und andere medizinisch sinnvolle und nachweislich wirksame Dinge nicht bezahlt werden.

Sie können sich jedoch gerne an den medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden, diese von den Krankenkassen bezahlten Ärzte entscheiden täglich, ob eine Therapie von der Kasse bezahlt werden sollte.

Sie können andere Fachärzte (Orthopäden, HNO, Augenärzte, etc.) ohne Überweisung aufsuchen, solange Sie Ihr Kind nicht in einen Hausarztvertrag eingeschrieben haben.

In welchen Fällen werden Patienten überwiesen?

Auch dies ist vom Gesetzgeber geregelt:

„Kann der vom Patienten aufgesuchte Vertragsarzt die Diagnose nur mit Hilfe anderer Leistungserbringer stellen oder die erforderliche Behandlung nicht selbst bewirken, kann er durch eine Überweisung andere zugelassene oder ermächtigte Ärzte oder ermächtigte Einrichtungen in die Leistungserbringung einschalten…“

Das heißt, dass wir uns über das Krankheitsbild informieren und entscheiden, ob wir Ihr Kind zu anderen Fachärzten überweisen. Eine nachträgliche Überweisung darf nicht ausgestellt werden, das gilt besonders für SPZ Vorstellungen.
Besprechen Sie also bitte vorher die Beschwerden und den Grund, der Ihrer Ansicht nach eine Vorstellung bei einem anderen Facharzt notwendig machen.
Viele Kliniken und Einrichtungen bestellen regelmäßig zu (manchmal auch unnötigen) Kontrolluntersuchungen den Patienten wieder ein. Auch darüber sollten wir vorher informiert sein, da wir angehalten werden „wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig“ zu überweisen.

Ihre Versicherung bietet zusätzliche Leistungen an.

Was spricht für die Teilnahme an den kostenlosen Zusatzprogrammen der Krankenkassen?

(BKK, GEK/Barmer, Securvita, DAK u.a.), den AOK Hausarztvertrag BW bieten wir nicht mehr an.

  • für die Patienten: Ihnen werden je nach Kasse zusätzliche Präventiv-Leistungen und die neuen Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11, J2 mit 16-17 Jahren) angeboten. Die U10 und U11 schließen die große Lücke zwischen dem 5. Geburtstag und dem Jugendalter. In diesen 8-10 Jahren wird schnell etwas übersehen: Allergien, Gewichts- und Wachstumsprobleme, Pubertätsprobleme, Schulprobleme, Schilddrüsenkrankheiten, Auf-frischimpfungen. Einige Kassen bieten einen zusätzlichen apparativen Seh-Test (Amblyopiescreening) mit 1-2 Jahren und erweiterte Vorsorgen an. All diese Leistungen sind dann für Sie kostenlos.
  • für die Kasse: Diese wünscht sich nur einen „Haus“-Arzt. Jeder zusätzliche Arzt kostet die Krankenkasse eine Pauschale. Manche Eltern gehen tatsächlich zu verschiedenen Ärzten, lassen hier eine Impfung geben, dort einen Allergie-Test machen und da andere Medikamente verordnen usw. Das ist für eine umfassende, optimale Behandlung nicht sinnvoll, unter Umständen auch gefährlich, z. B. bei nicht aufeinander abgestimmten Arzneimittelgaben.
    In Notfällen kann aber auch bei der Inanspruchnahme der Zusatzangebote jeder Arzt aufgesucht werden. Ein Wechsel der betreuenden Praxis ist ebenso möglich. Als ersten Ansprechpartner eine Kinder- und Jugendarzt-praxis Ihres Vertrauens zu besuchen, fördert das gegenseitige Kennen-lernen, spart Geld und ist medizinisch sinnvoll.
  • für uns als Praxis: Wir erfahren, wo wird Ihr Kind geimpft, was bei Untersuchungen herauskam, wie Laborergebnisse waren oder welche Medikamente es bekommt. Durch die Ausstellung einer Überweisung zur Mitbehandlung anderer Fachärzte, werden wir über die Ergebnisse der Behandlung besser informiert. Wenn wir erfahren, was mit Ihrem Kind passiert und es umfassend behandeln können, ist dies gut für eine optimale Behandlung und das gegenseitige Vertrauen. Im knappen gesetzlichen Kassensystem wird diese ganzheitliche Betreuung Ihres Kindes durch unser Praxisteam von der Krankenkasse angemessener vergütet. Dadurch können wir uns auch mehr Zeit für Sie nehmen, wenn es einmal nötig ist.
  • Eine Teilnahme ist kein „Muss“, aber Sie sehen, es spricht vieles dafür. Die Extras werden zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen angeboten. Wir müssen Ihr Interesse der Krankenkasse mitteilen. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihren Wunsch durch Unterschrift auf der Datenschutzerklärung bestätigen. Teilen Sie unserem Team mit, wenn wir Sie zu den Angeboten Ihrer Krankenversicherung beraten sollen