IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen auf Selbstzahlerbasis)

Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften einseitigen Sehschwäche führen. Ausgeschlossen werden durch die Augenvorsorge unter anderem eine relevante Weit- oder Kurzsichtigkeit und eine relevante Hornhautverkrümmung, sowie starkes Schielen. Wann wird eine Augenvorsorge empfohlen? Grundsätzlich sollte bei allen Kindern, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig eine Augenvorsorge durchgeführt werden. Die erste Augenvorsorge ist im Alter von 6 Monaten möglich. Danach sollte sie regelmäßig, beispielsweise 1x jährlich bei jeder Vorsorgeuntersuchung, wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können.

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